Vollmachten

Vollmachten und Verfügungen

Was ist, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall ausfallen oder zum Betreuungsfall werden ? Sie können keine Entscheidung mehr treffen, Ihren Willen nicht mehr äußern. Wer entscheidet dann über Ihr Vermögen, medizinische Behandlungen oder Ihr Unternehmen?

Geregelt ist es, aber nicht wie Sie denken ! Das Betreuungsgericht bestellt einen gerichtlichen Betreuer. Ihr Ehepartner oder Familienangehörige können Sie nicht automatisch vertreten. Auch wenn das Gericht Ihren Partner als gerichtlichen Betreuer bestellt, ist er ab diesem Zeitpunkt dem Gericht rechenschaftspflichtig.

Bleiben Sie selbstbestimmt, legen Sie fest, wer Ihre Vertrauensperson ist – mit rechtskonformen Vollmachten einfach möglich !

*   Betreuungsverfügung: Bestimmen SIE Ihre persönliche Vertrauensperson!

*   Patientenverfügung: Setzen SIE Ihr Selbstbestimmungsrecht durch!

*   Vorsorgevollmacht: Regeln SIE die Dinge so, wie Sie es wünschen!

Als freier Kooperationspartner der JURA DIREKT möchte ich meiner Verantwortung gerecht werden und meine Kunden informieren, welche Auswirkungen fehlende Vollmachten auf meinen Fachbereich und auf Ihr Privat- und Geschäftsleben haben können. Nachfolgend finden Sie hierzu weiterführende Informationen.

Hier gehts lang für mehr Infos

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